Ab dem 24. November 2014 wird es die Möglichkeit geben, Gemeinschaftsmarkenanmeldungen im Rahmen eines neuen Fast Track Verfahrens deutlich schneller zu veröffentlichen. Das Harmonisierungsamt (HABM) verspricht, dass mit dem Fast Track Verfahren Markenanmeldungen im Vergleich zu herkömmlichen Anmeldungen innerhalb der Hälfte der sonst üblichen Bearbeitungszeit veröffentlicht werden.
Damit eine Anmeldung über das Fast Track möglich ist und möglich bleibt, müssen allerdings verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Hierzu zählen unter anderem: „Fast-Track Bearbeitung von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen“ weiterlesen