Ab dem 24. November 2014 wird es die Möglichkeit geben, Gemeinschaftsmarkenanmeldungen im Rahmen eines neuen Fast Track Verfahrens deutlich schneller zu veröffentlichen. Das Harmonisierungsamt (HABM) verspricht, dass mit dem Fast Track Verfahren Markenanmeldungen im Vergleich zu herkömmlichen Anmeldungen innerhalb der Hälfte der sonst üblichen Bearbeitungszeit veröffentlicht werden.
Damit eine Anmeldung über das Fast Track möglich ist und möglich bleibt, müssen allerdings verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Hierzu zählen unter anderem:
Die Waren und Dienstleistungen müssen aus der harmonisierten Datenbank des HABM, die vorab validierte und vorübersetzte Begriffe enthält, ausgewählt werden.
Die Anmeldegebühr muss am Ende des elektronischen Anmeldungsverfahrens oder sofort nach Einreichung gezahlt werden.
Zudem sollten mit dieser Art von Anmeldung sowohl bei der Einreichung als auch während der Prüfung durch das HABM keinerlei Mängel auftreten. Die Anmeldung kann daher auch nachträglich aus dem Fast Track Verfahren herausfallen, etwa wenn absolute Eintragungshindernisse auftreten oder eine Beschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses notwendig wird.
Ebenfalls mit Wirkung zum 24. November 2014 wird das HABM Gemeinschaftsmarkenanmeldungen erst nach Eingang der Anmeldegebühr prüfen. Mit dieser Maßnahme will das HABM seine Effektivität steigern, indem die Prüfung von Anmeldungen vermieden wird, für die eine Anmeldegebühr letztlich nicht eingezahlt wird.