Das OLG Hamm hat mir Urteil vom 16.08.2018 die Werbeaussage einer Motorrad-Fahrschule „Zum Biker in 8 Tagen“ sowie „Theorie- und Praxisgarantie“ als wettbewerbswidrig verboten, da in der Zeitspanne von 8 Tagen die gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtsstunden nicht dem Fahrschüler vermittelt werden kann und die Aussage „Theorie- und Praxisgarantie“ den Eindruck erwecke, der Fahrschüler erhalte in jedem Fall unabhängig von seinen Fähigkeiten die Fahrerlaubnis.