LG Düsseldorf: Werbeverbot für medizinisches Cannabis gilt auch für frei zugängliche Websites

Das LG Düsseldorf hat am 10.04.2026 entschieden, dass eine öffentlich zugängliche Website für medizinisches Cannabis gegen das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb von Fachkreisen verstößt, wenn sie Angaben zu Wirkungen, Indikationen und Geschmack enthält und Nutzern eine gezielte Produktauswahl ermöglicht.

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