BGH: Forderung Abmahnkosten als Einnahmequelle strafbar

Der BGH hat mit Beschluss vom 8. Februar 2017 entschieden, dass die Geltendmachung von Abmahngebühren aus Abmahnungen, welche in rechtsmissbräuchlicher Art und Weise ausschließlich zur Generierung der Abmahnkosten dient, einen strafbarer Betrug darstellt.

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