Das LG Trier hat mit Urteil vom 22.05.2020 die Werbeaussage „E-Zigaretten retten Leben“ als irreführende Werbung verboten, da der Kunde tatsächlich eine gesundheitsfördernde Wirkung erwarte.
Im konkreten Fall ging es folgende Werbeaussage auf Plakaten:
„E-ZIGA
RETTEN
LEBEN“
Das LG Trier bewerte die Aussage als objektiv falsch, da auch das Rauchen von E-Zigaretten Gesundheitsschädigungen hervorrufen könne und schädlicher sei als Nichtrauchen. Anhand der Werbung werde beim Verbraucher der Eindruck erweckt, es gäbe tatsächlich eine gesundheitsfördernde Wirkung von E-Zigaretten, was nicht der Fall sei. Auch die konkrete Gestaltung sein nicht geeignet, die Werbung als ironische Aussage nicht wörtlich zu verstehen.
Fazit:
Das Urteil zeigt erneut, dass im Bereich der Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen die Gerichte keinen „Spaß“ verstehen und einen strengen Maßstab anlegen. Insofern liegt die Entscheidung trotz des Wortspiels auf der Linie der ständigen Rechtsprechung.