LG Karlsruhe: In-App-Käufe durch siebenjähriges Kind wirksam

Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 24. September 2025 entschieden, dass ein Vater für umfangreiche In-App-Käufe seines siebenjährigen Sohnes haftet, wenn er keine ausreichenden Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen ergreift.

Der Vater hatte seinem minderjährigen Kind ein Tablet überlassen, das mit seinem geschäftlich genutzten Nutzerkonto einer Online-Plattform verbunden war. Über einen Zeitraum von mehr als 20 Monaten tätigte der Sohn über 1.200 In-App-Käufe mit einem Gesamtvolumen von über 33.000 Euro. Die Zahlungen erfolgten automatisiert über die hinterlegte Kreditkarte, ohne dass der Vater dies bemerkte. Erst später verlangte er Rückerstattung unter Hinweis darauf, dass sein Sohn die Käufe ohne seine Zustimmung vorgenommen habe.

Das Gericht wies die Klage ab. Die Käufe seien dem Vater nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht zuzurechnen. Durch sein Verhalten habe er einen zurechenbaren Rechtsschein gesetzt, der den Plattformbetreiber berechtigt habe, von autorisierten Transaktionen auszugehen. Maßgeblich sei insbesondere die ungewöhnlich lange Dauer und die hohe Anzahl der Transaktionen sowie ihr erhebliches finanzielles Volumen. Im Unterschied zu kurzfristigen, einmaligen oder vereinzelten unautorisierten Nutzungen begründe eine derartige Nutzung über fast zwei Jahre hinweg einen deutlichen Anschein ordnungsgemäßer Berechtigung.

Zudem habe der Vater den Rechtsschein schuldhaft mitverursacht. Er habe weder die mit dem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse überprüft, obwohl sämtliche Quittungen dorthin versandt wurden, noch verfügbare Sicherheits- und Kontrollmechanismen genutzt. Weder richtete er ein Kinderkonto ein noch aktivierte er Budget- oder Jugendschutzfunktionen. Auch regelmäßige Kontrollen seiner Kreditkartenabrechnungen habe er unterlassen. Unter diesen Umständen durfte die Plattform davon ausgehen, dass die wiederholten Kaufvorgänge vom Kontoinhaber gewollt oder zumindest autorisiert waren.

Fazit:

Das Urteil des LG Karlsruhe verdeutlicht, dass Eltern für In-App-Käufe ihrer minderjährigen Kinder haften können, wenn sie den Zugriff auf ein voll autorisiertes Nutzerkonto ermöglichen und elementare Kontrollmechanismen nicht nutzen. Eine über lange Zeit unbeanstandete Nutzung begründet einen starken Rechtsschein, der dem Plattformbetreiber zugutekommt. Wer digitale Endgeräte mit Zahlungsfunktionen an Kinder weitergibt, muss Schutz- und Überwachungsmaßnahmen konsequent einsetzen, um kostspielige Folgen zu vermeiden.

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