Das KG Berlin hat die Preiserhöhungsklausel und der Bestell-Button beim Online-Streaming von Netflix mit Urteil vom 20.12.2019 als rechtswidrig eingestuft.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband verklagte Netflix aufgrund nachfolgender Punkte:
Der Bestell-Button von Netflix trug folgende Beschriftung:
„MITLIEDSCHAFT BEGINNEN
KOSTENPFLICHTIG NACH
GRATISMONAT“
In den AGB von Netflix war folgende Klausel zur Preiserhöhung enthalten:
„Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern. Sie werden jedoch mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten über jegliche Änderungen an Preisen und unserem Abo-Angebot informiert.“
Beides stufte das KG Berlin als Rechtsverstoß ein.
Durch das Hinzufügen der Worte „nach Gratismonat“ halte Netflix die zwingenden Vorschriften der Button-Lösung nicht ein und lenke den Verbraucher von der zwingenden Folge, insbesondere wenn sich die Werbung mit dem „Gratismonat“ im Blickfang befinde.
Die Preisanpassungsklausel sei unwirksam, da sie die Befugnis zu Preisanhebungen nicht nur von Kostenerhöhungen abhängig mache und die Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offenlege, sondern einen unkontrollierbaren Preiserhöhungsspielraum gewähre.
Fazit
Die Entscheidung ist zutreffend. Die Preisanpassungsklausel ohne nähere Erläuterung und Offenlegung der Kalkulation bei Preisanpassung ist leider eher die Regel als die Ausnahme. Nichtsdestotrotz sind solche intransparenten Klauseln unzulässig. Gleiches gilt für jede Art der Werbung auf den Bestellbuttons, welche von dem zwingend vorgeschriebenen gesetzlichen Text abweichen.