Neufassung des Geschmacksmustergesetzes vorgelegt

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für die Neufassung des Geschmacksmustergesetzes vorgelegt.

Inhaltliche Schwerpunkte des Referentenentwurfs sind die Einführung eines Nichtigkeitsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, die Umbenennung des Gesetzes in Designgesetz und Änderungen für die Bekanntmachung des Ausstellungsschutzes.

Anders als beispielsweise im Markengesetz oder im Gebrauchsmustergesetz ist im Geschmacksmustergesetz bislang kein Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt vorgesehen. Die Rechtsbeständigkeit eines Geschmacksmusters muss daher grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten angegriffen werden. Durch die Einführung eines amtlichen Nichtigkeitsverfahrens soll die Rechtslage im Bereich des Geschmacksmusters nunmehr angeglichen werden. Geregelt wird auch die Frage der Aussetzung eines Verletzungsverfahrens bei Anhängigkeit eines amtlichen Nichtigkeitsverfahrens.

Durch die Umbenennung des Gesetzes in Designgesetz soll dem internationalen Sprachgebrauch Rechnung getragen und das Verständnis der gesetzlichen Regelung erleichtert werden.

Fazit:

Die geplanten Änderungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Derzeit steckt die Neufassung allerdings noch im Gesetzgebungsverfahren. Ob die Neuregelung noch in dieser Legislaturperiode erfolgen wird, bleibt abzuwarten.

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