Das OLG Düsseldorf hat am 16.04.2026 entschieden, dass unberechtigte Patentmeldungen (Infringement-Mitteilungen) an eine Online-Plattform rechtswidrig sind, wenn sie zur Sperrung von Angeboten eines Wettbewerbers führen, und auch ohne ausdrückliche Sperraufforderung wie eine Schutzrechtsverwarnung wirken können.
Die Klägerin verkaufte Küchengeräte-Zubehör über eine große Online-Plattform; die Beklagte meldete der Plattform, zwei Angebote der Klägerin verletzten ihre Patente, worauf die Plattform diese vorübergehend sperrte, obwohl die Angebote tatsächlich rechtmäßig waren.
Das Gericht bejahte den Schadensersatzanspruch, da solche Meldungen mit einer Schutzrechtsverwarnung vergleichbar seien, wenn sie – wie hier – tatsächlich zu einer Sperrung führten, und es wertungsmäßig keinen Unterschied mache, ob ein Abnehmer oder ein Plattformbetreiber zur Verkaufsverhinderung veranlasst werden solle. Die Beklagte hätte die Rechtslage vor der Meldung sorgfältiger prüfen müssen, zumal eine Sperrung auf einer großen Plattform erhebliche wirtschaftliche Folgen haben könne.
Fazit:
Die Entscheidung gilt für alle Meldungen von Schutzrechtsverletzungen. Patentinhaber und Schutzrechtsinhaber sollten vor einer Infringement-Mitteilung an Plattformen die Rechtslage sorgfältig prüfen, denn unberechtigte Meldungen können ebenso haftungsbegründend wirken wie eine klassische Schutzrechtsverwarnung.

