LG Köln: Fotograf und Ideengeber können Miturheber an einem Foto sein

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 12. November 2025 entschieden, dass ein Fotograf und ein Ideengeber, der konkrete Vorgaben zur Gestaltung und zum Motiv eines Bildes macht, Miturheber eines Fotos sein können.

Ein Unternehmen beauftragte einen Fotografen, ein Werbefoto zu erstellen.

Die Idee und die Gestaltung des Motivs stammten von zwei Mitarbeitern einer Werbeagentur, die dem Fotografen ein detailliertes Briefing mit Skizzen übergaben.

Nach Veröffentlichung des Fotos nutzten sowohl der Fotograf als auch die Agenturmitarbeiter das Bild auf ihren Webseiten als Referenz.

Der Fotograf verlangte von der Agentur Schadensersatz und die Erstattung von Abmahnkosten, da er sich als alleiniger Urheber des Fotos sah.

Das LG Köln wies die Klage ab, da die Agenturmitarbeiter als Miturheber zur Nutzung berechtigt seien. Nach Auffassung des Gerichts seien sowohl der Fotograf als auch die beiden Agenturmitarbeiter Miturheber des Werkes. Die kreative Idee und die inszenierte Szenerie des Fotos stellten eine eigenständige schöpferische Leistung der Agenturmitarbeiter dar, die der Fotograf mit seiner technischen Umsetzung realisierte.

Eine alleinige Urheberschaft könne daher keinem der Beteiligten zugesprochen werden. Auch die Nutzung des Fotos als Referenz auf den eigenen Webseiten sei unter Miturhebern nicht zu verbieten, insbesondere wenn einer der Urheber dies selbst tue.

Das Gericht stellte klar, dass die Skizzen und Briefings die prägende Individualität des Motivs und der Szenerie erkennbar machten, während die fotografische Umsetzung die Kreativität des Fotografen abbildete. Die Anteile der drei Miturheber ließen sich nicht gesondert verwerten, sodass die Miturheberschaft anerkannt werde.

Fazit:

Die Entscheidung betrifft sicherlich einen Ausnahmefall, da für die Miturheberschaft bei Fotos konkrete Beiträge zu fordern sind, wie hier die Skizzen und Briefings des Motivs und der Szenerie. Gleichwohl kann in einem solchen Fall  der Fotograf und Ideengeber Miturheber sein. Eine Nutzung des Bildes durch die Miturheber ist zulässig, und keiner kann alleinige Urheberrechte geltend machen.

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