Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 30. Oktober 2025 entschieden, dass die Preiserhöhung für den Amazon-Prime-Dienst im Jahr 2022 rechtswidrig war.
Amazon hatte im September 2022 die Jahresgebühr für Prime von 69,00 EUR auf 89,90 EUR erhöht, bei monatlicher Zahlungsweise von 7,99 EUR auf 8,99 EUR. Grundlage war eine Vertragsklausel, die dem Unternehmen eine einseitige Anpassung der Mitgliedsgebühr nach objektiven Kriterien gestattete, unter anderem zur Weitergabe von Kostensteigerungen und steuerlichen Änderungen.
Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits in erster Instanz die Erhöhung als wettbewerbswidrig bewertet. Das OLG Düsseldorf bestätigte nun diese Auffassung. Nach Ansicht des Gerichts stellt die Klausel eine unzulässige einseitige Vertragsänderung dar. Kunden hätten nur die Möglichkeit, durch Kündigung zu reagieren, eine tatsächliche Zustimmung sei nicht vorgesehen. Die Klausel sei damit unfair und verstoße gegen Treu und Glauben.
Ein berechtigtes Interesse von Amazon an der automatischen Anpassung sah das Gericht nicht. Das Unternehmen könne Verträge jederzeit kündigen, automatische Preiserhöhungen seien nicht erforderlich. Anders als bei lebensnotwendigen Verträgen, wie etwa Energieverträgen, könne der Kunde Prime problemlos wechseln.
Zudem fehle es an Transparenz. Die Aufzählung möglicher Kostenfaktoren sei so komplex, dass Kunden nicht nachvollziehen könnten, ob und in welchem Umfang Preissteigerungen gerechtfertigt seien. Die Klausel schaffe lediglich den Anschein von Transparenz, ohne tatsächliche Nachvollziehbarkeit zu ermöglichen.
Fazit:
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf bestätigt, dass einseitige Preisanpassungen durch Plattformanbieter wie Amazon nur unter klar nachvollziehbaren, fairen Bedingungen zulässig sind. Automatische Erhöhungen, die der Kunde nur durch Kündigung verhindern kann, verstoßen gegen geltendes Wettbewerbsrecht und das Gebot von Treu und Glauben. Die Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz gegenüber intransparenten Vertragsgestaltungen bei Online-Abonnements.

