LG Köln: Setzen von Cookies ohne Einwilligung ist Wettbewerbsverstoß

Das LG Köln hat mit Beschluss vom. 29.10.2020 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass Setzen von Cookies ohne aktive Einwilligung des Betroffenen einen Wettbewerbsverstoß begründet.

Grundlage des Streits war ein Wettbewerbsverfahren, in dem ein Mitbewerber die fehlende Einholung der Einwilligung für technisch nicht notwendige Cookies auf der Internetseite seines Mitbewerbers nicht nur als Verstoß gegen die Reglungen des Telemediengesetzes, sondern als gleichzeitigen Wettbewerbsverstoß beanstandete. Als Begründung führte er an, dass die Vorschriften des Telemediengesetzes auch dazu bestimmt seien, das marktverhalten zu regeln, indem ausreichende Informationen über die zu erhebenden Verkehrsdaten mitgeteilt werden.

Das Landgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung und bejahte einen Wettbewerbsverstoß. Rechtsgrundlage sei ein Verstoß gegen die Vorschriften des Telemediengesetzes, welche auch nicht durch die DSGVO verdrängt werden.

Es liege auch kein Ausnahmefall vor, welcher dann besteht, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht in ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit die Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen kann.

Fazit:

Die Entscheidung ist im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangen und somit nicht in voller Länge begründet. Allerdings scheint es hier so zu sein, dass die Büchse der Pandora geöffnet wird. So wird der Verstoß gegen die Einholung einer Einwilligung im Rahmen des Einsatzes von nicht technisch notwendigen Cookies nicht durch den Betroffenen, sondern durch einen Mitbewerber als Wettbewerbsverstoß gerügt. Sollte sich daher diese Rechtsansicht durchsetzen, könnte die momentan häufig immer noch nicht datenschutzkonforme Gestaltung der Cookie-Banner durch Massenabmahnungen verfolgt werden. Insofern ist unabhängig von der Empfehlung der Überprüfung der Cookie-Banners die Entwicklung im Auge zu behalten.

Simple Share Buttons