LG Berlin: „Bis zu 90 % unter Neupreis“ irreführend, wenn ursprünglicher Verkaufspreis unklar

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 20.12.2019 die Werbeaussage „Bis zu 90 % unter Neupreis“ als irreführend verboten, wenn unklar ist, wie hoch der ursprüngliche Verkaufspreis war.

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