Unerlaubte Telefonwerbung begründet keinen Schadenersatzanspruch aus Vertrag

Der BGH hat mit Urteil vom 21. April 2016 entschieden, dass auch im Falle einer wettbewerbswidrigen Telefonwerbung keine Ansprüche auf Schadenersatz oder Rückabwicklung des Angerufenen bestehen, wenn er telefonisch einen Vertrag abgeschlossen hat.

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