Google besitzt keine Marktbeobachtungsverpflichtung und haftet erst bei angezeigter Rechtsverletzung

Nach dem OLG Karlsruhe mit Urteil vom 14.12.2016 besitzt Google keine Marktbeobachtungsverpflichtung und haftet erst bei angezeigter Rechtsverletzung. Grundlage der Auseinandersetzung war ein im Jahr 2012 erschienener Beitrag auf einer Internetplattform, in welchem den Klägern unter anderem islamfeindliche Äußerungen vorgeworfen und sie unter anderem als Rassisten bezeichnet wurden.

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