LG Düsseldorf: Ungenügende Pflichtangaben bei Krediten

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.03.2018 entschieden, dass die gesetzlichen Pflichtangaben bei einer Werbung für Kredite nicht in einer weit entfernten Fußnote in kleinerer Schriftgröße platziert werden dürfen.

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