BGH: € 200,- Schadensersatz bei Übernahme nicht-professionellen Fotos

Der BGH hat mit Urteil vom 13.09.2018 für die Übernahme eines privaten Fotos aus Facebook eines nicht-professionellen Fotografen einen Schadensersatzanspruch von € 200,- und einen Streitwert für den Unterlassungsanspruch von € 6.000,- ausgeurteilt.

„BGH: € 200,- Schadensersatz bei Übernahme nicht-professionellen Fotos“ weiterlesen

Simple Share Buttons