OLG Frankfurt: HPR gewinnt Musterstreit, Kfz-Werkstätten können mit HU ohne weitere Angaben werben

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 15. September 2016 in einem Musterverfahren die Werbung einer Kfz-Werkstatt mit „HU/AU“ ohne weitere Angaben über die Durchführung der „HU“ durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation wie der Dekra oder den TÜV Süd zugelassen.

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