OLG Dresden: Haftung für Drittcontent auf Facebook durch zustimmende Anmerkung

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 01.06.2018 erneut bestätigt, dass eine zustimmende Anmerkung zu einem geteilten fremden Post bedeutet, dass der Teilende sich die im Post enthaltene Äußerung zu eigen macht und im Falle der Rechtswidrigkeit dafür haftet.

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