OLG Köln: Kein Schadensersatz-Anspruch bei unerlaubter Nutzung von Online-Foto unter Creative Common License

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 13. April 2018 entschieden, dass der Rechteinhaber keinen Schadensersatz für eine unerlaubte Verwendung seiner Fotos verlangen kann, wenn er diese zur kostenlosen Verwendung unter die Bedingungen der Creative Commons License gestellt hat.

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