LG Mannheim: Benutzung Marke zur Verhinderung Anhängen an ASIN auf Amazon unzulässig

Das LG Mannheim hat mit Urteil vom 27.08.2020 entschieden, dass die Benutzung eine Handelsmarke auf Amazon zur Verdrängung anderer Händler, welche dasselbe Produkt anbieten und sich an die ASIN anhängen, unzulässig ist.

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