Schmerzensgeldanspruch bei unrichtigen Behauptungen der Staatsanwaltschaft über ein Ermittlungsverfahren
Das LG Wiesbaden hat mit Urteil vom 03. Juni 2015 das Land Hessen zu einer Zahlung von € 15.000,00 Schmerzensgeld aufgrund verschiedener unrichtiger Presseberichte der Staatsanwaltschaft über ein laufendes Ermittlungsverfahren verurteilt.
Gegenstand des Verfahrens sind Äußerungen der Staatsanwaltschaft gegenüber der Presse über einen Zeitraum von 2 Jahren, welche zum Teil unrichtig waren und zum Teil auch die Grundsätze eines rechtsstaatlich fairen Verfahrens verletzt haben. Die Äußerungen seitens der Staatsanwaltschaft erfolgten über den Beschuldigten und späteren Kläger des Schmerzensgeldanspruchs aufgrund seiner Persönlichkeitsverletzungen, der die Position des Verwaltungsratspräsidenten und des Geschäftsführers in verschiedenen Unternehmen inne hat-te, rehabilitierter Ökonom ist und Inhaber eines Lehrstuhls in den Zeiträumen 2006 – 2009 und zudem Dekan in der Zeit von Mitte 2009 – Anfang 2011 war. „Sonderreport Persönlichkeitsrechtsverletzung“ weiterlesen