OLG Nürnberg: Irreführende Werbung eines Kosmetikstudios mit „Fachzentrum für medizinische Haarentfernung“

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 19. August 2025 entschieden, dass ein Kosmetikstudio nicht mit der Bezeichnung „Fachzentrum für medizinische Haarentfernung“ werben darf, wenn das eingesetzte Personal keine medizinische Ausbildung hat.

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