BGH: Markenanmeldung nur bei Schädigungs- oder Behinderungsabsicht bösgläubig

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. September 2025 entschieden, dass eine bösgläubige Markenanmeldung nur dann vorliegt, wenn der Anmelder mit Schädigungs- oder Behinderungsabsicht handelt.

„BGH: Markenanmeldung nur bei Schädigungs- oder Behinderungsabsicht bösgläubig“ weiterlesen

Simple Share Buttons