OLG Karlsruhe: Werbung mit veraltetem Titel „Bezirksschornsteinfegermeister“ irreführend

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 14. Mai 2025 entschieden, dass die Werbung mit einem veralteten hoheitlichen Titel, wie „Bezirksschornsteinfegermeister“, eine irreführende geschäftliche Handlung darstellt, wenn der Titel dem Werbenden nicht mehr zusteht.

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