OLG Frankfurt a.M.: Markenverletzende Porsche-Repliken dürfen vernichtet werden

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 19.02.2026 entschieden, dass die vollständige Vernichtung nachgeahmter, markenverletzender Porsche-Fahrzeuge verhältnismäßig sein kann.

Die Beklagten importierten aus Brasilien Oldtimer-Nachbauten von Porsche-Modellen, die teils mit Markenschriftzügen, teils nur noch mit erkennbaren Schmutzabdrücken der entfernten Zeichen versehen waren. Bereits 2019 und 2022 waren Unterlassungserklärungen wegen ähnlicher Vorfälle abgegeben worden.

Das Gericht bestätigte sowohl die Vernichtung als auch die verhängten Vertragsstrafen, da bereits die Einfuhr eine Markenverletzung darstelle und selbst Schmutzabdrücke einen hinreichenden Zusammenhang zur Marke herstellen könnten. Eine bloße Entfernung der Kennzeichen reiche als milderes Mittel nicht aus, weil bei Wiederholungstätern die Abschreckungswirkung sonst konterkariert würde.

Fazit:

Bei Wiederholungstätern setzt die Rechtsprechung zunehmend auf drastische Maßnahmen – die bloße Zusicherung eines ausländischen Händlers, Markenzeichen seien entfernt, schützt Importeure nicht vor der Vernichtung der Ware.

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