LG Berlin: Freunde-Finder-Funktion von Facebook datenschutzwidrig

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 02.12.2025 entschieden, dass Facebook im Rahmen der „Freunde-Finder“-Funktion keine Daten von Nicht-Nutzern ohne deren Einwilligung verarbeiten darf.

Über die Funktion luden Nutzer Kontaktdaten Dritter – auch von Personen ohne eigenen Facebook-Account – auf die Server des Anbieters hoch. Der vzbv sah hierin einen Datenschutzverstoß und klagte erfolgreich. Das Gericht verneinte sowohl eine Rechtfertigung über „Vertragserfüllung“ als auch über ein „berechtigtes Interesse“, da Nicht-Nutzer nicht mit einer solchen Datenerfassung rechnen müssten und die massenhafte Erfassung unbeteiligter Dritter dem Ziel der DSGVO, Datenautonomie zu gewährleisten, widerspräche. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Fazit:

Praktisch nützliche Funktionen rechtfertigen keine pauschale Datenerhebung bei Dritten ohne Vertragsbeziehung – ein Grundsatz, der sich auf viele „Kontakte-Import“-Funktionen übertragen lässt.

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