LG Düsseldorf: Produktausstellung auf Messe ohne CE-Kennzeichen wettbewerbswidrig

Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.01.2026 entschieden, dass auch die bloße Ausstellung nicht CE-gekennzeichneter Produkte auf einer Messe wettbewerbswidrig ist, wenn kein ausreichender Hinweis auf die fehlende Zulassung erfolgt.

Ein chinesisches Unternehmen präsentierte auf einer Fachmesse Medizinprodukte ohne CE-Kennzeichnung und ohne Hinweis auf den reinen Ausstellungszweck. Das Gericht wertete dies sowohl als Verstoß gegen produktsicherheitsrechtliche Vorschriften als auch als irreführende geschäftliche Handlung wegen Vorenthaltung einer wesentlichen Information, da die CE-Kennzeichnung unionsrechtlich vorgeschrieben und für die Verkehrsfähigkeit der Produkte zwingend ist.

Fazit:

Aussteller auf internationalen Fachmessen sollten unbedingt klarstellen, wenn ihre Produkte (noch) nicht CE-zertifiziert sind – sonst drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

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