OLG Frankfurt: Keine Haftung für rechtswidrige Webseiten Dritter

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 27.05.2019 entschieden, dass eine Haftung für rechtwidrige Inhalte auf Webseiten Dritter dann nicht ausgelöst wird, wenn die dortigen Verstöße nur einem Unternehmen zugutekommen und es gegen die Inhalte nichts weiter unternimmt.

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