OLG Düsseldorf: Werbung mit Neueröffnung

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 13. Juni 2019 eine Werbung als wettbewerbswidrig verboten, bei der mit der Aussage „Neueröffnung“ für ein Ladengeschäft geworben wurde, da die Werbende ihr Ladengeschäft nicht während der Umbauzeit komplett geschlossen hatte, sondern nur einzelne Abteilungen.

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