BGH: Bestellübersicht von Amazon rechtswidrig

Der BGH hat mit Beschluss vom 28.11.2019 bestätigt, dass die Bestellübersicht von Amazon rechtswidrig ist, da dort nicht alle wesentlichen Produktmerkmale vor dem Bestellbutton aufgeführt sind, sondern lediglich ein unzureichender Link auf die Produktseite gesetzt wird.

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