OLG Celle: Keine Pflicht des Onlinehändlers zur Übernahme von Versandkosten bei Rücksendung von Altöl per Post

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 16. Juni 2016 entschieden, dass der Onlinehändler die Kosten der Rücksendung von Altöl per Post nicht tragen müsse und hierbei sich ebenfalls mit den Regelungen zu Elektro- und Elektronikgeräten und Batterien auseinandergesetzt.

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