EuGH: Pflichtangaben zur Streitbeilegung auch ohne Online-Verkäufe

Der EuGH hat mit Urteil vom 25.06.2020 entschieden, dass die Pflichtgaben zur alternativen Streitbelegung auch dann in den AGB einer Webseite erwähnt werden müssen, wenn über diese Webseite keine Online-Verkäufe stattfinden.

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