Einheitliches EU-Patent kommt voraussichtlich 2014

Ende des vergangenen Jahres hat das Europäische Parlament nach mehr als 30 Jahren Vorbereitung das sogenannte EU-Patentpaket verabschiedet. Das Paket umfasst drei Bereiche. Erstens die Entschließung zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes. Zweitens die Übersetzungsregelungen und drittens die Entschließung zur Schaffung eines einheitlichen Patentgerichts.

Mit der Einführung des einheitlichen EU-Patents werden vor allem zwei Ziele verfolgt: Erstens die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes für alle Mitgliedsstaaten der EU und zweitens eine deutliche Reduzierung der Kosten.

Nach den neuen Regelungen soll ein Erfinder oder ein Unternehmen bei der Europäischen Patentorganisation mit Sitz in München ein einheitliches EU-Patent für alle derzeit 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten beantragen können. Die Unterlagen für die Anmeldung müssen in den Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch eingereicht werden. Liegt ein Antrag in einer anderen Sprachfassung vor, muss eine Übersetzung in einer der drei Amtssprachen beigefügt werden.

Allein durch diese Sprachenregelung und die damit verbundene Vermeidung von Übersetzungskosten wird eine signifikante Reduzierung der Kosten herbeigeführt. Hinzu kommt, dass nicht mehr wie nach dem bisherigen System in jedem Land eine nationale Anmeldegebühr gezahlt werden muss. Bei der Anmeldung eines einheitlichen EU-Patents fällt nur noch eine einmalige Anmeldegebühr an. Nach Angabe der Kommission soll die Anmeldung eines einheitlichen EU-Patents nur noch Kosten in Höhe von € 4.725 auslösen. Demgegenüber liegen die durchschnittlichen Kosten für einen EU-weiten Schutz heute bei durchschnittlich € 36.000,–.

Schließlich soll ein einheitliches Patentgericht geschaffen werden, das effizient und einheitlich über die Gültigkeit eines einheitlichen EU-Patents und eine mögliche Patentverletzung entscheiden soll.

Die maßgeblichen Regelungen sind allerdings nicht wie etwa bei der Einführung der Gemeinschaftsmarke oder des Gemeinschaftsgeschmacksmusters durch eine EU-Verordnung eingeführt worden. Das Vorhaben wurde vielmehr auf dem sogenannten Weg der verstärkten Zusammenarbeit zwischen einzelnen EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen völkerrechtlicher Verträge verabschiedet, da sich Spanien und Italien auch nach jahrzehntelanger Diskussion dem vereinbarten Sprachkompromiss verweigern. Diese beiden Länder haben sich an dem Vorhaben bislang nicht beteiligt und auch Klage gegen das Vorhaben bei dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Dieser werden allerdings keine großen Erfolgsaussichten eingeräumt.

Das gesamte Paket wird erst dann funktionsfähig werden, wenn das Übereinkommen über die Schaffung des einheitlichen Patentgerichts in Kraft getreten ist. Dies soll im Januar 2014 der Fall sein, oder, sobald 13 Vertragsstaaten, darunter in jedem Fall Großbritannien, Frankreich und Deutschland das Übereinkommen ratifiziert haben. Ob die notwendigen Ratifikationen bis Januar 2014 vorliegen ist nach dem derzeitigen Stand der Dinge allerdings noch offen.

Fazit:

Die Einführung des einheitlichen EU-Patents ist in jedem Fall zu begrüßen. Dies schon wegen der Möglichkeit eines einheitlichen Patentschutzes für alle teilnehmenden Mitgliedsstaaten und die deutliche Reduzierung der Kosten.

Dennoch bleiben viele rechtliche und wirtschaftliche Fragen offen. Es wird erst die Zukunft zeigen, ob die gefundenen Lösungen tatsächlich die versprochenen Effizienzgewinne bringen und von den Unternehmen auch angenommen werden.

So führt die Einführung des einheitlichen Patents einerseits zwar zu einem einheitlichen Schutz in allen teilnehmenden Mitgliedsstaaten. Gleichzeitig besteht aber auch die Gefahr, dass das einheitliche Patent durch nur einen Angriff für seinen gesamten räumlichen Geltungsbereich vernichtet werden kann.

Ein weiteres Risiko ist die Einführung des einheitlichen Patentgerichtssystems, das gerade in der Anfangszeit Erfahrung sammeln und zu einer einheitlichen Spruchpraxis wird finden müssen.

Detailliertere Informationen finden Sie auf in unserer Sonderausgabe unseres Reports zu diesem Thema. Natürlich werden wir Sie weiter auf dem Laufenden halten, wenn sich die Umsetzung der Regelungen weiter konkretisiert.

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