OLG Frankfurt: Benutzung Marke als Suchwort auf Amazon

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 21.02.2019 entschieden, dass bei der Anzeige von Wettbewerbsprodukten in der Trefferliste zur Benutzung einer Fremdmarke keine Markenrechtsverletzung vorliege. In dieser Entscheidung stellt sich das OLG gegen sein Urteil vom 11.02.2016 für eine identische Fallkonstellation und beruft sich auf die in der Zwischenzeit ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs „Ortlieb“.

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