OLG Köln: Pflicht zur Fundstellen-Angabe auch bei Abdruck auf Produkt-Verpackung

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 10.07.2020 die Angabe der Fundstelle eines Tests auch dann gefordert, wenn der Werbende lediglich ein Produktfoto verwendet, auf dem die Testsieger-Werbung abgelichtet ist.

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