Verpflichtung zur Angabe der vollständigen Firma mit Rechtsformzusatz und Anschrift in der Werbung

Die Oberlandesgerichte München und Hamm haben in den vergangenen Monaten entschieden, dass in jeder Werbung für Produkte unter Angabe ihrer wesentlichen Eigenschaften und deren Preise die gesamte Firma, so wie im Handelsregister eingetragen, einschließlich Rechtsformzusatz sowie die Firmenanschrift, klar und eindeutig angegeben werden müssen. Die Entscheidungen sind zu Printwerbungen ergangen, von einer Geltung für Werbungen im Internet als auch im TV und Rundfunk kann ausgegangen werden. „Verpflichtung zur Angabe der vollständigen Firma mit Rechtsformzusatz und Anschrift in der Werbung“ weiterlesen

Firmen- und Firmensitzangabe in Werbung

Oberlandesgericht München verpflichtet Werbende zur Angabe der kompletten Firma und des Firmensitzes in der Werbung.

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 31. März 2011 entschieden, dass in jeder Werbung für Produkte unter Angaben von Preisen die gesamte Firma so wie im Handelsregister eingetragen sowie der Firmensitz klar und eindeutig angegeben werden muss. Dies gilt sowohl für Printwerbungen, Werbungen im Internet als auch in TV und Rundfunk. „Firmen- und Firmensitzangabe in Werbung“ weiterlesen

Simple Share Buttons