OLG Köln: Kochbuch mit Rezepten für Thermomox keine Markenverletzung

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 13.09.2019 die Werbung auf dem Cover für Kochbücher mit dem Wort „Thermomix“ sowie einem Foto des Thermomix als zulässige referenzielle Markenbenutzung eingeordnet.

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OLG Frankfurt: Benutzung Marke als Suchwort auf Amazon

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 21.02.2019 entschieden, dass bei der Anzeige von Wettbewerbsprodukten in der Trefferliste zur Benutzung einer Fremdmarke keine Markenrechtsverletzung vorliege. In dieser Entscheidung stellt sich das OLG gegen sein Urteil vom 11.02.2016 für eine identische Fallkonstellation und beruft sich auf die in der Zwischenzeit ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs „Ortlieb“.

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BGH: Google-Anzeigen zu Marken mit Verlinkungen auf Amazon

Der BGH hat mit Urteil vom 25.07.2019 entschieden, dass die Benutzung einer Marke im Rahmen einer Google-Anzeige oder einer Verlinkung auf die Verkaufsplattform Amazon dann rechtswidrig ist, wenn auf der verlinkten Amazon-Seite nicht nur die Produkte des Markeninhabers, sondern auch Wettbewerbsprodukte aufgeführt sind.

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LG Arnsberg: Kein Medienbruch bei Rabattaktion durch Verweis auf Ausnahmen auf Webseite

Das Landgericht Arnsberg hat mit Urteil vom 06.12.2018 entschieden, dass in einer Werbung mit der Aussage „Bis zu 500,00 € Tausch-Prämie für Ihre alten Möbel!“ die Ausnahmen bereits in dem Werbe Flyer angegeben werden müssen und ein Verweis auf Ausnahmen auf der Webseite nicht ausreiche.

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Erwachet! Der Wachturm wird zur Marke!

Laut einem Bericht der BildZeitung hat das Deutsche Patent- und Markenrecht bereits am 27. Juni 2017 zwei Wortmarken eingetragen, die der breiten Öffentlichkeit in Deutschland bekannt sein dürften. Es handelt sich um die Wortmarke „Erwachet!“ und „Wachturm“. Die beiden Marken haben die Registernummer 30 2017 214 240.1 und 30 2017 214 246.0. Der Hintergrund dieser beiden Markeneintragungen ist folgender: Der ursprüngliche Markenanmelder, ein Herr Thomas Resch, hat sich nach dem oben zitierten Bericht der BildZeitung sich von den missionarischen Tätigkeiten der Zeugen Jehovas belästigt gefühlt. Sodann habe dieser als eine Art Konter die beiden Begriffe als Wortmarke angemeldet, die jeweils für die beiden größten Publikationen der Zeugen Jehovas genutzt werden. Nach Angaben der Herausgeber dieser beiden Publikationen liegt die Auflage im Millionenbereich. Der ursprüngliche Anmelder, der die Markenrechte mittlerweile auf eine Unternehmensgesellschaft, die TRES Marketing Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), hat übergehen lassen, habe laut der BildZeitung auch angekündigt, die Markenrechte auf Ebay versteigern zu wollen oder die Zeugen Jehovas könnten ihm ein Angebot machen.

Kommentar:

In markenrechtlichen Konfliktfällen stellt sich immer die Frage, ob derjenige, der von der Markeneintragung bedroht werden kann, gegebenenfalls ältere Rechte ins Feld führen kann. In dem vorliegenden Fall reichen die Markeneintragungen u.a. von Druckereierzeugnisse und Broschüren (Kl. 16), über Beratung in Bezug auf Werbung, Entwicklung von Marken (Kl. 35), bis hin zur Herausgabe von Publikationen von Druckerzeugnissen (Kl. 41) und schließlich der fachlichen Beratung bezüglich Lizensierung von Urheberrechten und anderen Dienstleistungen (Kl. 45). Insoweit könnten unter Umständen die Zeugen Jehovas durch die Markeneintragung die Veröffentlichung und der Verbreitung ihrer Publikationen, als auch in ihren missionarischen Dienstleistungen unter dem Titel „Wachturm“ und/oder „Erwachtet“ untersagt werden.

Allerdings ist in Markenverletzungsfällen und im Besonderen vorliegend die berechtigte Frage zu stellen, ob die Zeugen Jehovas nicht prioritäre Rechte ins Feld führen können. Dies insbesondere angesichts des Herausgabedatums beider Publikationen im Jahre 1897. Insofern dürfte es als sicher gelten, dass den Zeugen Jehovas zumindest ein Titelschutzrecht im Sinne des § 5 MarkenG erwachsen ist. Darüber hinaus könnten Unternehmenskennzeichen in Betracht kommen. Ferner könnte auch aufgrund der Bekanntheit für religiöse Publikationen eine Benutzungsmarke zugunsten der Zeugen Jehovas entstanden sein, wenn die Zeichen innerhalb der Verkehrskreise Verkehrsgeltung erworben haben, § 4 Nr. 2 MarkenG. Dasselbe würde gelten, wenn die beiden zur Debatte stehenden Zeichen gar eine notorische Bekanntheit erlangt hätten, § 4 Nr. 3 MarkenG.

Daher könnten die Zeugen Jehovas sich mit dem ihnen erwachsenen Titelschutzrecht sowie gegebenenfalls mit dem Unternehmenskennzeichenrecht gegen etwaige Bedrohungen aus den beiden Markenanmeldungen zur Wehr setzen sollten die Zeichen nachweisbar Verkehrsbekanntheit oder eine notorische Bekanntheit erlangt haben, so stünden auch Benutzungsmarken zur Verteidigung bereit. Darüber hinaus stünde den Zeugen Jehovas auch die Tür offen, einen Löschungsantrag wegen prioritärer Rechte einzureichen oder aber auch diesen Löschungsantrag auf Bösgläubigkeit zu gründen. Allerdings müssten die Zeugen Jehovas dann gezielt nachweisen können, dass der Anmelder in Kenntnis der Publikationen und der missionarischen Tätigkeit der Zeugen Jehovas die beiden Marken gerade angemeldet hat, um die Rechte gegen die Zeugen Jehovas einzusetzen. Möglicherweise könnte dies durch eine penible Buchführung bezüglich der abgeleisteten Missionarsbesuche oder Einwurf von Publikationen nachgewiesen werden.

Ein Widerspruchsverfahren, dass die Zeugen Jehovas selbstredend auch hätten führen können, kommt wegen Ablauf der Widerspruchsfrist allerdings hier gegenwärtig nicht mehr in Betragt.

Dies wird sich sicherlich den (Fach-)Medien zu gegebener Zeit entnehmen lassen.

Update: Brexit und IP-Recht Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Tag für Tag nähern wir uns dem Brexit Ende März 2019. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kleinen Überblick darüber, welche Konsequenzen beim Brexit im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes voraussichtlich zu erwarten sind.

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OLG Frankfurt: Markenverletzung durch Amazon bei Verwendung fremder Marke im Überschriftstext zusammen mit eigener Marke

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 06. Juni 2018 entschieden, dass die Verwendung einer fremden Marke in der Überschrift eines Angebots auf der Amazon-Plattform auch dann eine Markenrechtsverletzung darstelle, wenn diese zusammen mit der eigenen Marke des Anbieters abgebildet wird.

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OLG Frankfurt: Pflicht zur schriftlichen Belehrung von Mitarbeitern bei Unterlassungserklärung und Unterlassungstiteln

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 09. November 2017 entschieden, dass ein schuldhafter Verstoß gegen einen Unterlassungstitel eines Unternehmens auch dann vorliegt, wenn keine schriftliche Belehrung mit der Androhung von Sanktionen gegenüber Mitarbeitern erfolgt.

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BGH: Benutzung von Drittmarken als Suchwort auf Amazon

Der Bundesgerichtshof hat nach eigener Pressemitteilung mit Urteil vom 15. Februar 2018 das Verfahren des Taschen- und Rucksackherstellers „Ortlieb“ gegen Amazon über die Frage der Verletzung der Marke „Ortlieb“ durch Verwendung als Suchwort auf der Amazon-Plattform an das OLG München als zurück verwiesen.

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