Am 20.12.2017 hat der EuGH in einem zumindest aus deutscher Sicht überraschenden Urteil die Anwendung der so genannten Reparaturklausel auf geschmacksmusterrechtlich geschützte Felgen von Kraftfahrzeugherstellern bejaht (EuGH Urteil vom 20.12.2017 C-397/16 und C-435/16). Das Urteil hat zur Folge, dass ein geschmacksmusterrechtlicher Schutz für Originalfelgen der Kraftfahrzeughersteller entfällt und Felgen in identischer Gestaltung von Drittanbietern angeboten und in den Verkehr gebracht werden können. Das allerdings nur dann, wenn dies ausschließlich zu Reparaturzwecken erfolgt und der Herstellung des Originalzustandes des Kraftfahrzeuges dient.
Monat: Januar 2018
OLG Frankfurt: Keine „Rückruf“-Pflicht bei irreführender Online-Werbung
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 23.11.2017 entschieden, dass bei einer irreführende Werbung auf einer Webseite anders als bei der Auslieferung rechtsverletzender Ware keine „Rückruf“-Plicht besteht.
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