Lebenslange Garantie für niedrigpreisige Geräte wettbewerbswidrig

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 24. September 2015 eine Werbung mit einer „lebenslangen Garantie“ für einen Kopfhörer zum Preis von 24,90 € als unzulässig irreführende Werbung verboten.

Hierzu hat der Senat das Werbeversprechen einer lebenslangen Garantie als das Versprechen auf die technische Lebensdauer des Kopfhörers ausgelegt und betont, dass dieses aus Sicht des Verbrauchers nur Sinn mache, wenn während der Betriebsdauer des Kopfhörers technische Mängel auftreten und diese Mängel über die Garantie durch Reparatur beseitigt werden können. Wenn allerdings ein Mangel dazu führt, dass das Gerät direkt entsorgt werde und die Garantie kein Ersatzgerät beinhalte, sei die Garantie insofern hinfällig. „Lebenslange Garantie für niedrigpreisige Geräte wettbewerbswidrig“ weiterlesen

BGH: Haftung für mangelnden Warenvorrat auch bei Hinweis „so lange der Vorrat reicht“

Der BGH hat mit Urteil vom 17. September 2015 erneut einen Fall zu entscheiden gehabt, bei dem es um die Frage der Haftung für einen mangelnden Warenvorrat ging. In der konkreten Fallgestaltung ging es um die Werbung für ein Smartphone der Marke HUAWEI in einer Prospektwerbung der Lidl-Supermärkte sowie auf der Internetseite. Im Rahmen der nachstehend abgebildeten Werbung wurde das Smartphone zum Preis von 99,- € ab dem 01. September 2011 angekündigt, wobei es sich direkt neben der Preisangabe durch den Sternchenhinweis der Text am Seitenrand der Werbung befand: „Dieser Artikel kann aufgrund begrenzter Vorratsmenge bereits im Laufe des ersten Angebotstages ausverkauft sein.“ In der Werbung für dieses Smartphone auf der Internetseite von Lidl war zusätzlich der Hinweis „alle Artikel so lange der Vorrat reicht“ angebracht. „BGH: Haftung für mangelnden Warenvorrat auch bei Hinweis „so lange der Vorrat reicht““ weiterlesen

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