OLG München verurteilt Google zur Löschung von Beiträgen wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts

Das OLG München hat mit Beschluss vom 27. April 2015 im Rahmen einer ausführliche begründeten einstweiligen Verfügungsentscheidung Google verboten, verschiedene Treffer zu einer Wortberichterstattung über einen Betrugsverdacht in Bezug auf ein Unternehmen anzuzeigen.

Dies ist die erste Entscheidung eines deutschen Gerichts gegenüber Google im Nachgang des Urteils des EuGH über das in den Medien kommunizierte „Recht auf Vergessen“, bei dem der EuGH unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Grundsätze sowie der Persönlichkeitsrechte Google in die Verantwortung genommen und aufgrund der eigenen Datenverarbeitung ohne Rückzug auf das Presseprivileg zur Löschung von Daten verurteilt hat. „OLG München verurteilt Google zur Löschung von Beiträgen wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts“ weiterlesen

Oberlandesgericht München verurteilt Google zur Löschung von Beiträgen wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Unternehmers

Das Oberlandesgericht München (OLG München) hat mit Beschluss vom 27. April 2015 im Rahmen einer ausführlich begründeten einstweiligen Verfügungsentscheidung Google verboten, verschiedene Treffer zu einer Wortberichterstattung über einen Betrugsverdacht in Bezug auf ein Unternehmen anzuzeigen.

Dies ist die erste Entscheidung eines deutschen Gerichts gegenüber Google im Nachgang des Urteils des EuGH über das in den Medien kommunizierte „Recht auf Vergessen“, bei dem der EuGH unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Grundsätze sowie der Persönlichkeitsrechte Google in die Verantwortung genommen und aufgrund der eigenen Datenverarbeitung ohne Rückzug auf das Presseprivileg zur Löschung von Daten verurteilt hat. „Oberlandesgericht München verurteilt Google zur Löschung von Beiträgen wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Unternehmers“ weiterlesen

Verletzung der Bildrechte einer zufällig neben einem Prominenten fotografierten Person

Der BGH hat im Rahmen einer interessanten Grundsatzentscheidung mit Urteil vom 21. April 2015 sich zur Frage der Veröffentlichung von Bildern von Prominenten beschäftigt, bei de-nen im Hintergrund zufällig identifizierbare Personen erkennbar sind. Streitgegenstand war die Abbildung eines Fotos in der Bildzeitung anlässlich eines Raubüberfalls auf einen be-kannten Profifußballer auf der Ferieninsel Mallorca. Das Foto war überschrieben mit der Headline „Sonne, Strand, Strauchdiebe … Gestern sahen wir …-Star A.25 in pikanter Frauenbegleitung am Ballermann. Jetzt wurde er Opfer einer Straftat.“ Auf dem Foto selbst war der bekannte Fußballer am Strand von El Arenal abgebildet. Im Hintergrund war die Klägerin im Bikini auf einer Liege am Strand zu erkennen. „Verletzung der Bildrechte einer zufällig neben einem Prominenten fotografierten Person“ weiterlesen

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