Werbung mit Prüfsiegeln nur noch mit Fundstellenangabe

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 30.12.2014 entschieden, dass die Rechtsprechungsgrundsätze zur Werbung mit Warentests auch für die Werbung mit Prüfsiegeln gelten.

Streitgegenstand war die Werbung eines Online-Shops für einen Haarentferner mit einem Preis von € 199,00 mit dem Prüfsiegel des TÜV Rheinland „LGA tested Safety“ sowie „LGA tested Quality“ ohne Fundstellenangabe, wie nachstehend abgebildet.

LGA tested

 

 

 

 

 

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