BGH verbietet Werbung mit Bildmarke von Volkswagen – Werbung mit Drittmarken beschränkt auf Wortmarken?

Der BGH hat mit Urteil vom 14. April 2011 entschieden, dass die Internetwerbung der Firma ATU für Reparatur- und Wartungsarbeiten mit dem markenrechtlich geschützten Zeichen von Volkswagen unzulässig ist, da die konkrete Verwendung der Marke von Volkswagen in der Werbung von ATU die anständigen Gepflogenheit in Gewerbe und Handel nicht beachte.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt lediglich die Presseerklärung des BGH vor, die in seinem Wortlaut missverständlich ist, da lediglich darauf abgestellt wird, dass die Verwendung des Bildzeichens nicht notwendig war, so dass man auf die Idee kommen könnte, der BGH wolle eine grundsätzliche Beschränkung der Verwendung von Drittmarken in der Werbung auf Wortmarken vornehmen. Insofern bleibt die Urteilsbegründung abzuwarten, wobei unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtssprechungsgrundsätze sowie der konkreten Werbung nach unserer Einschätzung mit dieser Entscheidung kein grundlegender Rechtsprechungswandel und eine Beschränkung auf die Nennung von Wortmarken vorgenommen werden soll. „BGH verbietet Werbung mit Bildmarke von Volkswagen – Werbung mit Drittmarken beschränkt auf Wortmarken?“ weiterlesen

Keine Pflicht zur Angabe von Garantiebedingungen in der Werbung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14. April 2011 entschieden, dass in der Werbung mit Garantien die Inhalte der Garantieerklärung nicht genannt werden müssen.

Damit erteilt der BGH der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm ein Absage, das mehrfach entschieden hatte, dass dem Verbraucher bereits die Eckpunkte der Garantieerklärung und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Garantie bereits in der Werbung mitgeteilt werden müssten, da er nur dann eine informierte Entscheidung und den Vergleich mit den Garantiebedingungen eines Mitbewerbers vornehmen könne. Diese Rechtsprechung hatte in der werblichen Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten geführt, da nicht nur das Layout der Anzeigen hierdurch in Mitleidenschaft gezogen wurde, sondern bei kleineren Printanzeigen die die Vorgaben kaum zu erfüllen waren. „Keine Pflicht zur Angabe von Garantiebedingungen in der Werbung“ weiterlesen

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